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Mykonos
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Die Antwort auf eine meiner Beschwerden an die EU haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail betreffend Abfallverbrennung auf Mykonos. Den Kommissionsdienststellen ist das Problem illegaler Abfallverbrennung und illegaler Abfalldeponien in Griechenland seit längerem bekannt. Sie hat deswegen bereits die ihr rechtlich zustehenden Maßnahmen ergriffen und ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 des EG-Vertrags gegen Griechenland eröffnet, mit dem diesem Problem wohl am wirksamsten beizukommen ist (zumindest soweit die Kommission im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dazu beitragen kann). Im Rahmen dieses Verfahrens werden einige von der Kommission beispielhaft genannte illegale Abfalldeponien beanstandet. Die Gesamtzahl illegaler Abfalldeponien in Griechenland beträgt nach offiziellen griechischen Angaben (2002) 1.464 und entspricht somit etwa einem Anteil von 60% aller griechischen Abfalldeponien. Das Vertragsverletzungsverfahren, in dem die Kommission bereits ein Mahnschreibens und eine begründete Stellungnahme an Griechenland abgesandt hat und, nachdem die Vertragsverletzung immer noch nicht abgestellt werden konnte, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht hat, gründet sich auf eine Verletzung der Artikel 4, 8 und 9 der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie). Mit einem Urteil des Gerichtshofs nach Artikel 226 EG-V ist noch bis Jahresende 2005 zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen Hans Lopatta
Bis heute hat sich nichts geändert! Ups doch hat sich was geändert, RAUCHVERBOT! EU Brief